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Strafrecht

Ich habe mich auf die strafrechtliche Vertretung von beschuldigten Personen spezialisiert:

Wird gegen Sie ermittelt?
Hatten Sie eine Hausdurchsuchung?
Haben Sie eine Anklage erhalten?
Erging gegen Sie ein Strafbefehl?
Hat die Polizei Sie vorgeladen?
Haben Sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigte(r) erhalten?
Soll Ihnen ein(e) Pflichtverteidiger(in) beigordnet werden?

Ich helfe Ihnen weiter! Kompetent, engagiert und vertraulich!

Egal, wie Sie in das Visier der Ermittlungsbehörden gekommen sind; nehmen Sie sich anwaltliche Hilfe.
Gehen Sie als Beschuldigte(r) zu keiner Vorladung, äußern Sie sich nicht zur Sache. Das ist Ihr gutes Recht!

Die Ermittlungsbehörden sind rechtlich geschult und haben einen Wissensvorsprung an Rechts- und Sachverhaltskenntnissen: Denn sie kennen vor allem den Sachverhalt, der Grundlage einer Ermittlung gegen Sie ist. Diesen Sachverhalt kennen Sie nicht. Dieser ergibt sich vollständig nur aus den Ermittlungsakten.

Agieren Sie nicht alleine! Alles was Sie aussagen kann auch gegen Sie verwendet werden. Beauftragen Sie mich gerne mit der Verteidigung. Ich stehe mit den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe!

Ich beantrage Akteneinsicht. Gemeinsam sichten wir dann die Vorwürfe und nehmen gemeinsam schriftsätzlich Stellung dazu. Oft läßt sich schon so der Vorwurf entkräften und das Verfahren wird eingestellt, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Je früher eine anwaltliche Vertretung "im Boot ist", desto größer sind die Einstellungschancen.

Allgemeines Strafrecht:
- Diebstahl, Raub, Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Mord...

Betäubungsmittelstrafrecht:
- Besitz, Herstellung, Weitergabe von Betäubungsmitteln...

Sexualstrafrecht:
- Vergewaltigung, Kinderpornographie...

Meine Tätigkeit als Strafverteidiger erfolgt bundesweit:

Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung,

Gerichtliche Vertretung im Rahmen einer Hauptverhandlung.

Meine Qualifikationen:
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden (§ 2 Abs. 1 FAO). Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen liegen dann vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 FAO).
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie gegenüber sämtlichen Behörden und Privatpersonen und wahre Ihre Rechte. Seit über 25 Jahren befasse ich mich beruflich intensiv und schwerpunktmäßig mit der Strafverteidigung.

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